Neben dem persönlichen Schutzbedürfnis ist das Tragen von Kopfschutz in mehreren einschlägigen Vorschriften und Richtlinien hinterlegt. Neben gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im Rahmen des Arbeitsschutzes gibt es entsprechende Ausführungen der Berufsgenossenschaften (BGV, UVV), die in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der Bauhelme bindend sind. Die für Europa bindende Zertifizierungsnorm ist die Norm EN 397.
Die Schutzbedeckung ist außen mit einer harten und widerstandsfähigen Schale zu versehen. Im Falle eines Stoßes nimmt das äußere Material die Schlagenergie auf und leitet diese an die gefederte Innenkonstruktion weiter.
Der Bauherr erhielt als Dankeschön für den erfolgreichen Abschluss eines großen Bauprojekts einen goldenen Arbeitshelm.
Diese besondere Geste symbolisiert die Wertschätzung für seine harte Arbeit und sein Engagement während des gesamten Projekts. Der goldene Helm wird fortan stolz als Erinnerung an diese Leistung getragen.
Varelmann & Varelmann GmbH
Sanderstraße 8
49413 Dinklage